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Diese Richtlinie beschreibt die Pflichten der Spielbank Flensburg zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifizierung.

AML- und KYC-Richtlinie

  1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren fest, die die Spielbank Flensburg zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC) anwendet. Sie gilt für alle Kundenbeziehungen, Transaktionen und internen Prozesse im Rahmen des Betriebs der Spielbank Flensburg.

Rechtsgrundlage sind insbesondere das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), die einschlägigen EU-Geldwäscherichtlinien sowie die Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Spielbank Flensburg ist als Glücksspielanbieter ein verpflichtetes Unternehmen im Sinne des GwG und unterliegt damit umfassenden Sorgfalts-, Überwachungs- und Meldepflichten.

Ziel dieser Richtlinie ist die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Finanzkriminalitätsrisiken sowie die Sicherstellung eines rechtskonformen Betriebs.

2. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)

2.1 Standardmäßige Sorgfaltspflichten

Vor der Zulassung zum Echtgeldspiel ist die Spielbank Flensburg verpflichtet, die Identität jedes Kunden zu überprüfen. Die Identifizierung umfasst mindestens folgende Angaben:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Staatsangehörigkeit

Die Überprüfung dieser Angaben erfolgt anhand amtlicher Ausweisdokumente, insbesondere Personalausweis oder Reisepass. Kopien oder digitale Abbilder der vorgelegten Dokumente werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

2.2 Erweiterte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)

Bei Kunden, die als erhöhtes Risiko eingestuft werden, wendet die Spielbank Flensburg erweiterte Sorgfaltspflichten an. Dies gilt insbesondere für:

  • Kunden mit hohem Transaktionsvolumen
  • Kunden aus Ländern mit erhöhtem Geldwäscherisiko
  • politisch exponierte Personen (PEP) sowie deren unmittelbares Umfeld
  • Kunden, bei denen Unstimmigkeiten in den vorgelegten Unterlagen festgestellt werden

Im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflichten kann die Spielbank Flensburg zusätzliche Nachweise zur Herkunft der eingesetzten Gelder (Source of Funds, SoF) sowie zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth, SoW) anfordern. Geeignete Nachweise umfassen unter anderem Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Unternehmensunterlagen.

2.3 Biometrische und digitale Verfahren

Zur Sicherstellung der Identität können ergänzend biometrische Verfahren eingesetzt werden, darunter Liveness-Checks und der Abgleich von Selfie-Aufnahmen mit dem vorgelegten Ausweisdokument. Diese Verfahren dienen der Betrugs- und Jugendschutzprävention und werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO durchgeführt.

3. Risikobasierter Ansatz und Kundeneinstufung

Die Spielbank Flensburg wendet bei der Beurteilung von Kundenbeziehungen einen risikobasierten Ansatz (Risk-Based Approach, RBA) an. Kunden werden auf Basis definierter Kriterien in Risikoklassen eingeteilt:

  • Niedriges Risiko: geringe Transaktionsvolumina, bekannte Zahlungsmittel, unauffälliges Spielverhalten
  • Mittleres Risiko: erhöhte Einzahlungsfrequenz, wechselnde Zahlungsmittel, unklare Herkunftsangaben
  • Hohes Risiko: PEP-Status, Hochrisikoland, sehr hohe Transaktionen, auffällige Verhaltensmuster

Die Risikoklassifizierung wird regelmäßig überprüft und bei Vorliegen neuer Informationen aktualisiert. Für Kunden der Hochrisikokategorie gelten verschärfte Überwachungs- und Dokumentationspflichten.

4. Transaktionsüberwachung

Die Spielbank Flensburg überwacht laufend alle Zahlungsströme und Spieltransaktionen. Dabei werden automatisierte Systeme zur Erkennung ungewöhnlicher oder verdächtiger Muster eingesetzt. Als Indikatoren für auffälliges Verhalten gelten unter anderem:

  • strukturiertes Einzahlen in kleinen Beträgen zur Umgehung von Schwellenwerten (Smurfing)
  • auffällige Cash-In/Cash-Out-Muster ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Nutzung einer ungewöhnlich hohen Anzahl verschiedener Zahlungsmittel
  • Chip-Dumping oder andere Verhaltensweisen, die auf Manipulation hindeuten

Transaktionen, die definierte Schwellenwerte überschreiten oder als verdächtig eingestuft werden, werden einer vertieften Prüfung unterzogen.

5. Meldepflichten und Verdachtsmeldungen

Stellt die Spielbank Flensburg im Rahmen der Transaktionsüberwachung oder der Kundensorgfaltsprüfung Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung fest, besteht die gesetzliche Pflicht, eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) zu erstatten. Diese Meldepflicht besteht auch bei versuchten, nicht abgeschlossenen Transaktionen.

Interne Verdachtsmeldungen werden durch den zuständigen Geldwäschebeauftragten geprüft und bewertet, bevor eine offizielle Meldung an die Behörden erfolgt. Mitarbeiter sind verpflichtet, Verdachtsmomente unverzüglich intern zu melden.

6. Organisation und Verantwortlichkeiten

6.1 Geldwäschebeauftragter

Die Spielbank Flensburg benennt einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter. Diese Personen sind verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung aller AML- und KYC-Maßnahmen, die Bearbeitung interner Verdachtsmeldungen sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

6.2 Schulungen

Alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Mitarbeiter in compliance-relevanten Funktionen werden regelmäßig zu den Themen Geldwäscheprävention, Kundenidentifizierung, Datenschutz und verantwortungsvolles Spielen geschult. Schulungsnachweise werden dokumentiert und aufbewahrt.

6.3 Technologieeinsatz

Zur Unterstützung der AML- und KYC-Prozesse setzt die Spielbank Flensburg spezialisierte Softwarelösungen ein. Diese umfassen Systeme zur Identitätsprüfung, zur automatisierten Transaktionsüberwachung, zur Risikoanalyse sowie zur Abfrage von Sanktionslisten und PEP-Datenbanken.

7. Datenaufbewahrung und Datenschutz

Alle im Rahmen der KYC-Prüfung erhobenen Daten sowie Transaktionsaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Zugriff auf gespeicherte Daten ist auf autorisierte Mitarbeiter beschränkt und wird durch ein internes Rollen- und Rechtekonzept geregelt.

8. Audits und interne Kontrollen

Die Wirksamkeit der AML- und KYC-Maßnahmen wird durch regelmäßige interne Kontrollen überprüft. Darüber hinaus führt die Spielbank Flensburg mindestens einmal jährlich ein externes AML-Audit durch. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und innerhalb definierter Fristen behoben.

9. Aktualisierung dieser Richtlinie

Diese Richtlinie wird bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen, bei Erkenntnissen aus internen Kontrollen oder auf Anweisung der zuständigen Aufsichtsbehörden überarbeitet und aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung ist für alle Mitarbeiter und, soweit relevant, für Kunden der Spielbank Flensburg verbindlich.