Nutzungsbedingungen und Besuchsregeln der Spielbank Flensburg
Description (D): Offizielle Nutzungsbedingungen der Spielbank Flensburg: Zutrittsvoraussetzungen, Hausordnung, Öffnungszeiten, Spielerschutz, Haftung, Datenschutz und Kontakt.
H1: Spielbank Flensburg - Nutzungsbedingungen und Besuchsregeln
- Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die die Spielbank Flensburg besuchen oder die Dienstleistungen der Spielbank SH GmbH am Standort Süderhofenden 16, 24937 Flensburg, in Anspruch nehmen. Mit dem Betreten der Spielbank werden die nachfolgenden Bedingungen sowie die geltende Hausordnung verbindlich anerkannt.
Die Spielbank Flensburg wird von der Spielbank SH GmbH betrieben und ist als erlaubter Glücksspielanbieter in der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eingetragen. Der Betrieb erfolgt auf Grundlage der glücksspielrechtlichen Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein sowie der erteilten Spielbankkonzession. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein.
2. Zutrittsvoraussetzungen
2.1 Mindestalter
Der Zutritt zur Spielbank Flensburg ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige haben keinen Zutritt, unabhängig von einer Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Das Mindestalter wird beim Einlass kontrolliert.
2.2 Ausweispflicht
Beim Einlass ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Anerkannt werden insbesondere Personalausweis und Führerschein. Ohne Vorlage eines gültigen Dokuments ist der Zutritt nicht möglich. Die Spielbank ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn kein geeignetes Ausweisdokument vorgelegt wird oder Zweifel an der Identität oder dem Alter der Person bestehen.
2.3 Eintrittsgeld
Für den Besuch der Spielbank Flensburg wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 2 Euro erhoben. Inhaber einer gültigen VIP-Karte sind von dieser Gebühr ausgenommen. Das Eintrittsgeld ist beim Einlass zu entrichten und wird nicht erstattet.
2.4 Hausverbot und Einlassverweigerung
Die Spielbank Flensburg ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder ihnen Hausverbot zu erteilen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dazu zählen insbesondere:
- Verstöße gegen die Hausordnung,
- Verdacht auf Spielsucht,
- Vorliegen einer Spielersperre,
- sicherheitsrelevante Gründe.
Hausverbote können, soweit rechtlich zulässig, ohne Angabe von Gründen erteilt werden.
3. Hausordnung
3.1 Dresscode
Besucher sind verpflichtet, in gepflegter Kleidung zu erscheinen. Maßstab ist gehobene Freizeitkleidung. Sport- und Arbeitskleidung sowie Turnschuhe sind nicht gestattet. Eine Krawattenpflicht besteht nicht. Die Spielbank behält sich vor, Personen, deren Erscheinungsbild den Anforderungen nicht entspricht, den Zutritt zu verweigern.
3.2 Rauchregelung
In der Spielbank Flensburg bestehen getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen untersagt. Die Beschilderung vor Ort ist verbindlich zu beachten.
3.3 Verhalten in der Spielbank
Besucher sind verpflichtet, die Ruhe und Ordnung in der Spielbank zu wahren. Störendes, aggressives oder belästigendes Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Personal ist untersagt. Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Die Spielbank behält sich vor, Personen, die gegen diese Verhaltensregeln verstoßen, des Hauses zu verweisen.
3.4 Mobiltelefone und Aufnahmegeräte
Das Fotografieren und Filmen innerhalb der Spielbank ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielbank nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen am Spieltisch kann eingeschränkt sein. Entsprechende Hinweise und Anweisungen des Personals sind zu beachten.
4. Öffnungszeiten und Betrieb
Die Spielbank Flensburg ist täglich geöffnet. Die regulären Öffnungszeiten sind:
- Sonntag bis Donnerstag: 12:00 Uhr bis 02:00 Uhr
- Freitag und Samstag: 12:00 Uhr bis 03:00 Uhr
An bestimmten gesetzlichen Feiertagen, darunter Heiligabend, Karfreitag und Allerheiligen, kann die Spielbank geschlossen sein oder es können abweichende Öffnungszeiten gelten. Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten und Feiertagsregelungen sind auf der offiziellen Webseite unter casino-sh.de oder direkt bei der Spielbank zu erfragen.
5. Spielersperren und Spielerschutz
Die Spielbank Flensburg ist im Rahmen der glücksspielrechtlichen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern vorzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit der Selbstsperre sowie die Umsetzung behördlich angeordneter Sperren.
Personen, die sich selbst gesperrt haben oder für die eine Sperre vorliegt, ist der Zutritt zur Spielbank nicht gestattet. Die Spielbank ist verpflichtet, gesperrte Personen beim Einlass zu identifizieren und zurückzuweisen. Personen, die bei sich Anzeichen einer problematischen Spielnutzung feststellen, können sich an das Personal wenden oder die zuständigen Beratungsstellen kontaktieren.
6. Haftung
Die Spielbank Flensburg haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Spielbank SH GmbH oder ihrer Mitarbeiter verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder Fahrzeugen auf dem Gelände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung der Besucher.
7. Datenschutz
Die Spielbank Flensburg verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere:
- die Identitätsprüfung beim Einlass,
- die Umsetzung von Spielersperren,
- die Erfüllung glücksspielrechtlicher Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Besucher haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer gespeicherten Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen zum Datenschutz können schriftlich an die Spielbank SH GmbH gerichtet werden.
8. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Spielbank Flensburg behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen und die Hausordnung jederzeit zu ändern. Änderungen werden durch Aushang in der Spielbank oder durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite bekannt gegeben. Die jeweils aktuelle Fassung ist verbindlich.
9. Kontakt
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen oder zur Hausordnung können folgende Kontaktdaten verwendet werden:
Spielbank SH GmbH - Standort Flensburg
Süderhofenden 16
24937 Flensburg
Deutschland
Telefon: +49 461 313360
E-Mail: [email protected]
Webseite: casino-sh.de
